Nachdem vor 11 Jahren der erfolgreiche Kinofilm „Unterwegs in die nächste Dimension“ mit einer mutigen Redakteurin des Bayerischen Rundfunks produziert war, erhielt Clemens Kuby von ihr den Nachfolge-Auftrag für eine dreiteilige Serie „Wer sich heilt hat Recht“. Der mutigen Redakteurin wurde daraufhin der Arbeitsvertrag gekündigt und der BR tut alles, um das Projekt zu Fall zu bringen. Dennoch produzierte Kuby auf Grund des bestehenden Vertrages diese drei Filme, aber der BR nimmt sie bis heute nicht ab, bezahlte sie nicht und verbietet ihre Vorführung.
Am kommenden Mittwoch, den 25. Jan. um 12.30 Uhr wird im Sitzungssaal 601 (6. Stock) des Landgericht München 1 am Lehnbachplatz 7 der öffentliche Prozess Kuby/BR fortgesetzt. Es geht jetzt um die Frage, muss ein öffentlich-rechtlicher Sender eine Koproduktion bezahlen, die er nicht haben will? Es werden die Klagen von beiden Seiten auf Schadensersatz verhandelt.
Es kann spannend werden. Je mehr Freunde im Saal sind, desto besser für mutige Themen im Fernsehen. Sieg den Davids über die Goliaths!