Urteil ergangen und der seit 12 Jahren andauernde Prozess mit dem Bayerischen Rundfunk geht weiter.
Meine Kündigung und gleichzeitige Klage auf Schadensersatz wurde aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt, die die nächste Instanz sicherlich nicht anerkennen wird. Das bisherige Argument, meine Filme wären aus inhaltlichen Gründen nicht abnehmbar, ließ das Gericht allerdings nicht gelten. Dafür gestattete es dem BR den Produktionsvertrag seinerseits mir zu kündigen und die erste und einzige geflossene Rate in Höhe von € 75.000 (die ich allerdings mit einer Bürgschaft in gleicher Höhe abzusichern hatte) von mir zurückzuverlangen. Die einzige und nicht bewiesene Rechtfertigung für dieses Urteil ist die Behauptung des BR, Bilder aus dem von ihm schon 2006 abgelehnten Rohschnitt (ohne sich diesen überhaupt angesehen zu haben), wären Ende 2009 kurz vor meiner Kündigung auf Youtube vorveröffentlicht worden. Das sei ein Vertragsbruch, weshalb der BR und nicht ich vom Vertrag zurück treten dürfe.
Fadenscheiniger geht es nicht, um dem Bayerischen Rundfunk zu erlauben, schadlos eine vereinbarte und gelieferte Produktion loszuwerden ohne sie zu bezahlen. Ich aber habe keinen Grund auf die Bezahlung dieser, von mir mit € 300.000 vorfinanzierten und 2006 gelieferten drei Filme "Wer sich heilt hat recht" (á 45 Minuten) zu verzichten, solange ich noch an den Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland glaube; zumindest in den höheren Instanzen, die unabhängiger gegenüber einem Beyerischen Rundfunk sein dürfen, als ein Bayerisches Landgericht. Das dauert aber offenbar und deshalb danke ich an erster Stelle meinem unerschrockenen mitkämpfenden Anwalt Prof. Dr. Peter Lutz und allen, die mir die Daumen halten. Für mich ist es eine politische Herausforderung, die ich zum Wohle aller unbequemer Filmemacher angenommen habe. Schauen wir mal, wo wir in dieser, im Jahr 2000 begonnenen Auseinandersetzung 2013 stehen werden. Danke an alle Unterstützer. Vielen herzlichen Dank.
CK
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